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  • · Fachbeitrag · § 12 UStG

    Aufsteller von Geldspielautomaten sind keine Schausteller

    | Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Schausteller gilt nicht für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten. |

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige erzielte Umsätze aus Geldspielautomaten. Das Finanzamt setzte hierfür Umsatzsteuer fest. Hiergegen wandte die Steuerpflichtige ein, dass die Besteuerung zu einer Ungleichbehandlung mit den Betreibern von Spielbanken führe. Hilfsweise machte sie die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Schausteller geltend, denn die Aufstellung von Geldspielautomaten sei mit „Lustbarkeiten auf Jahrmärkten oder Volksfesten“ vergleichbar.

     

    Entscheidung

    Die Klage hatte keinen Erfolg.