· Fachbeitrag · § 12 UStG
Umsatzsteuerermäßigung für Taxiverkehr mit Pferdefuhrwerken auf autofreier Insel
| Nicht nur das Bahnfahren wird durch die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes preiswerter. Auch die Personenbeförderung mit Pferdekutschen auf einer autofreien Nordseeinsel kann umsatzsteuerrechtlich als Taxiverkehr möglicherweise begünstigt sein. Dies setzt allerdings voraus, dass im Gebiet einer Gemeinde der Verkehr mit Pkw allgemein unzulässig ist und die übrigen Merkmale des Taxiverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige befördert auf einer autofreien Nordseeinsel Personen mit Pferdekutschen.
Die Steuerpflichtige begehrt den ermäßigten Umsatzsteuersatz für den Verkehr mit Taxen nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG für faktische Taxifahrten zu festen öffentlich bekannten Tarifen, nicht aber auch für sog. Inselrund- oder Ausflugsfahrten.
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