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  • · Fachbeitrag · §§ 13b, 27 UStG

    Aufrechnung in Bauträgerfällen zweifelhaft

    Es bestehen ernstliche Zweifel von Aufrechnungen des Finanzamts mit abgetretenen Werklohnforderungen gegen Umsatzsteuernachforderungen.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige ist als Bauträgerin tätig und erhielt Bauleistungen von Subunternehmen. Die auf diese Leistungen entfallende Umsatzsteuer behielt die Steuerpflichtige ein und führte sie an das Finanzamt ab, weil sie ursprünglich davon ausging, gemäß § 13b UStG Steuerschuldnerin zu sein.

     

    Unter Berufung auf die Grundsatzentscheidung des BFH-Urteils vom 22.8.2013 (V R 37/10) beantragte die Steuerpflichtige die Erstattung der zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer, was zu einer Herabsetzung der Umsatzsteuerfestsetzung führte. Das Finanzamt zahlte den Erstattungsbetrag jedoch nicht an die Steuerpflichtige aus, sondern ließ sich in Höhe der Umsatzsteuerbeträge Werklohnnachforderungen von den Subunternehmen abtreten und rechnete hiermit auf.