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  • · Fachbeitrag · § 15 UStG

    Bei Mieterstrom Vorsteuerabzug aus einer Photovoltaik-Anlage

    Die Lieferung von Mieterstrom stellt keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbstständige Hauptleistung dar. Daraus folgt, dass der Vermieter bei Anschaffung einer PV-Anlage zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige ist Eigentümer eines umsatzsteuerfrei vermieteten Mehrfamilienhauses und liefert seinen Mietern Strom, den er über die Betriebskosten abrechnet.

     

    Auf dem Mehrfamilienhaus installierte der Steuerpflichtige eine PV-Anlage. Im Rahmen einer Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau hatte sich der Steuerpflichtige dazu verpflichtet, 50 % der Stromlieferungen innerhalb des Mietobjekts abzunehmen. Soweit der durch die PV-Anlage produzierte Strom nicht ausreichte, gewährleistete der Steuerpflichtige die Stromversorgung durch den Bezug und die Weiterlieferung externen Stroms.

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