· Fachbeitrag · § 15 UStG
Bei Mieterstrom Vorsteuerabzug aus einer Photovoltaik-Anlage
Die Lieferung von Mieterstrom stellt keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbstständige Hauptleistung dar. Daraus folgt, dass der Vermieter bei Anschaffung einer PV-Anlage zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige ist Eigentümer eines umsatzsteuerfrei vermieteten Mehrfamilienhauses und liefert seinen Mietern Strom, den er über die Betriebskosten abrechnet.
Auf dem Mehrfamilienhaus installierte der Steuerpflichtige eine PV-Anlage. Im Rahmen einer Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau hatte sich der Steuerpflichtige dazu verpflichtet, 50 % der Stromlieferungen innerhalb des Mietobjekts abzunehmen. Soweit der durch die PV-Anlage produzierte Strom nicht ausreichte, gewährleistete der Steuerpflichtige die Stromversorgung durch den Bezug und die Weiterlieferung externen Stroms.
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