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  • · Fachbeitrag · § 15 UStG

    Kein Vorsteuerabzug aus Schwarzeinkäufen

    Ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen ist nicht möglich, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige betrieb in den Streitjahren einen Kiosk. Eine bei einer Lieferantin durchgeführte Steuerfahndungsprüfung stellte fest, dass diese ihren Kunden ‒ auch der Klägerin ‒ die Möglichkeit eingeräumt hatte, Waren gegen Barzahlung ohne ordnungsgemäße Rechnung zu beziehen.

     

    Auf Grundlage dieser Erkenntnisse führte eine bei der Steuerpflichtigen durchgeführte Betriebsprüfung zu dem Ergebnis, dass die Steuerpflichtige Eingangsumsätze der Lieferantin und die entsprechenden Ausgangsumsätze nicht in ihrer Buchführung erfasst hatte. Das Finanzamt schätzte daraufhin Umsätze bei der Steuerpflichtigen hinzu, gewährte aber mangels Rechnung keinen Vorsteuerabzug auf die Schwarzeinkäufe.