· Fachbeitrag · § 2 UStG
Organschaft: Steuerbarkeit entgeltlicher Innenumsätze ‒ EuGH-Vorlage
In einem Vorabentscheidungsersuchen fragt der BFH den EuGH, ob die Zusammenfassung mehrerer Personen zu einer Organschaft dazu führt, dass entgeltliche Leistungen zwischen diesen Personen nicht dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer unterliegen. Des Weiteren fragt der BFH, ob entgeltliche Leistungen zwischen diesen Personen jedenfalls dann dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer unterliegen, wenn der Leistungsempfänger nicht (oder nur teilweise) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, da ansonsten die Gefahr von Steuerverlusten besteht. |
Hintergrund
Der zu besprechende Vorlagebeschluss ist ein Novum. Es handelt sich bereits um das zweite Vorabentscheidungsersuchen in dieser Sache. Umsatzsteuerlich geht es nunmehr um eine Frage, die sich aufgrund der ersten Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren ergeben hat.
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Trägerin einer Universität mit Klinik bezog sie Reinigungsleistungen von einer Organgesellschaft (GmbH), die sie sowohl für die steuerfreie Kliniktätigkeit und als auch für den hoheitlichen Ausbildungsbetrieb verwendete.
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