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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Organschaftliche Innenumsätze sind weiterhin nicht umsatzsteuerbar (EuGH)

    von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund

    Der EuGH bestätigt die deutsche Rechtsauffassung zur Organschaft: Innenumsätze sind auch weiterhin nicht umsatzsteuerbar. Alles bleibt also so, wie es schon immer war. Das klingt bei oberflächlicher Betrachtung wenig sensationell. Bei genauerer Betrachtung ist es für die betroffenen Unternehmen ein Segen!

     

    Ein seltener Fall ‒ der EuGH wurde vom BFH in Sachen Organschaft zweimal mit demselben Sachverhalt befasst:

     

    • Durch ein erstes Vorabentscheidungsersuchen war zu klären, ob die deutsche Regelung zur Organschaft überhaupt unionsrechtskonform ist und ob es zu einer Entnahmebesteuerung kommt. Der EuGH entschied, dass die deutsche Regelung zur Organschaft unionsrechtskonform ist und dass es zu keiner Entnahmebesteuerung kommt.