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  • · Fachbeitrag · § 2 UStG

    Personengesellschaften als Organgesellschaft

    Das FinMin Schleswig-Holstein positioniert sich für den Fall der Organschaft zum Umgang mit Personengesellschaften.

     

    Personengesellschaften sind ‒ entgegen der geltenden Verwaltungsauffassung ‒ aus verwaltungs- bzw. prozessökonomischen Gründen als Organgesellschaft zu behandeln, wenn

    • sowohl der potenzielle Organträger als auch die potenzielle Organgesellschaft eine teleologische Erweiterung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG geltend machen (vgl. BFH 1.6.16, XI R 17/11, BStBl II 17, 581; 19.1.16, XI R 38/12, BStBl II 17, 567),