· Fachbeitrag · § 25 UStG
Ferienwohnungsvermietung als Reiseleistung
| Die Vermietung von Ferienwohnungen, die der Unternehmer von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt der Margenbesteuerung nach § 25 UStG unter Anwendung des Regelsteuersatzes. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige vermietete im eigenen Namen Häuser im Inland sowie in Österreich und Italien zu Urlaubszwecken an Privatkunden. Dabei mietete sie die Häuser ihrerseits für die Zeiträume der eigenen Vermietung von dem jeweiligen Eigentümer an. Die Kundenbetreuung vor Ort erfolgte durch die jeweiligen Eigentümer oder deren Beauftragte. Zu den Leistungen gehörte neben der Bereitstellung der Unterkunft typischerweise auch die Reinigung der Unterkunft sowie gegebenenfalls ein Wäsche- und „Semmel“-Service.
Die Steuerpflichtige berechnete die Steuer zunächst nach der Sonderregelung für Reiseleistungen (sogenannte „Margenbesteuerung“ unter Anwendung des Regelsteuersatzes). Im Nachgang beantragte sie die Änderung der Steuerfestsetzung und die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes.
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