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  • · Fachbeitrag · § 25b UStG

    Kein Dreiecksgeschäft bei fehlendem Rechnungshinweis

    Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft erfordert zwingend, dass in der Rechnung des Zwischenerwerbers auf die Steuerschuldnerschaft des Erwerbers hingewiesen wird. Diesbezügliche Abrechnungsfehler sind nach Auffassung des EuGH nicht rückwirkend heilbar.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige ist eine GmbH mit Sitz in Österreich, die Luxusfahrzeuge in mehreren Ländern sowohl in der EU als auch in Drittländern vermittelt und verkauft.

     

    Im Jahr 2014 kaufte die Steuerpflichtige von einem Lieferanten mit Sitz im Vereinigten Königreich Fahrzeuge und veräußerte diese weiter an die Gesellschaft M mit Sitz in der Tschechischen Republik. Diese Fahrzeuge wurden direkt vom Vereinigten Königreich in die Tschechische Republik transportiert.