· Fachbeitrag · §§ 2b, 27 Abs. 22, 22a UStG
Fristaufschub für jPöRs zur Umstellung der Umsatzbesteuerung
| Die bisherige Übergangsregelung zu § 2b UStG in § 27 Abs. 22 UStG wird aufgrund vordringlicherer Arbeiten der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere der Kommunen, zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Beibehaltung des bisherigen Endes der Übergangsfrist würde hier nachhaltige Folgen für die interkommunale Zusammenarbeit, die Daseinsvorsorge sowie die Leistungsfähigkeit, insbesondere der Kommunen, aber auch anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts, haben. |
Wir haben bereits über die nur zögerliche Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen durch die Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts berichtet. Nun hat der Gesetzgeber ein Einsehen ‒ und begründet das mit Corona!
Die gesetzliche Neuregelung
Nach § 27 Abs. 22 wird folgender Abs. 22a eingefügt:
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