· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Steuerermäßigung für Restaurants:leider eine recht überschaubare Krisenhilfe
| Leere Tische und dadurch ebensolche Kassen ‒ Corona trifft auch die Gastronomie hart. Um der Branche zu helfen, haben Bundesregierung und Bundesrat eine Umsatzsteuerermäßigung von 19 auf 7 % beschlossen. Leider ist die Steuerermäßigung aufgrund der EU-Vorgaben sehr eng und hilft nur Teilen der Branche. |
Der Umsatzsteuersatz wird für
- nach dem 30.6.2020 und
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig