· Fachbeitrag · § 4 UStG
Umsatzsteuerbefreiung für die berufliche Fortbildung
Das BayLfSt fasst die Anweisungen des UStAE zu § 4 Nr. 21 UStG für die berufliche Fortbildung praxisgerecht zusammen und informiert zu den bescheinigenden Landesbehörden. |
Die Verfügung richtet sich an alle Bediensteten, die mit der Umsatzsteuer befasst sind.
Beachten Sie | Primäre Zielgruppe sind also die Finanzbeamten. Aber schon die Tatsache, dass die Verfügung im Internet und nicht im Intranet veröffentlicht wurde, zeigt, dass die Verfügung sich auch an die Steuerpflichtigen und die Beraterschaft richtet.
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