· Fachbeitrag · § 6 UStG
Brexit und die umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen nicht bestätigter Ausfuhren
Anlässlich des Brexits sind zahlreiche Ausfuhren nach Großbritannien (ohne Nordirland) ‒ insbesondere an den neuen französischen Grenzzollstellen ‒ bisher unbestätigt geblieben. Ausfuhrverfahren konnten daher zoll- und umsatzsteuerrechtlich nicht abgeschlossen werden. |
In Fällen, in denen eine Ausfuhr in das Vereinigte Königreich Großbritannien (ohne Nordirland)
- bei einer inländischen Ausfuhrzollstelle elektronisch angemeldet worden ist und
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