· Fachbeitrag · Absenkung der Umsatzsteuer
Voller Vorsteuerabzug auch bei zu hohem Steuerausweis!
| Im B2B-Bereich ist die Umsatzsteuer grundsätzlich ein „durchlaufender Posten“. Führt der leistende Unternehmer ‒ aufgrund von Umstellungsproblemen 19 % bzw. 7 % an das Finanzamt ab, wird es im Juli nicht beanstandet werden, wenn der Leistungsempfänger, die ausgewiesene, vom Leistenden abgeführte und vom Leistungsempfänger bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend macht. |
Ein Praxisfall verdeutlicht das Problem vieler Unternehmen/Mandanten:
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Der deutsche Reifenhersteller R verkauft dem ebenfalls deutschen Automobilhersteller A 10.000 Reifen. Der Spediteur beginnt am 30.6.2020 mit dem Verladen. Abgeholt sein werden alle Reifen am 2.7.2020. | |
Umgangssprachlich tätigt R gegenüber A
| Umsatzsteuerlich führt der Vorgang dagegen zu
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