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  • · Fachbeitrag · Corona und die Umsatzsteuer

    UStSV 2021 führte häufig zu unerwartetem Mehraufwand und Überzahlungen

    von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Die weitaus meisten umsatzsteuerpflichtigen Mandanten sind Monatszahler und Dauerfristverlängerer. Zum 10.2.2021 war damit die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 2020 zu erstellen. Dabei musste die Sondervorauszahlung 2020 zur Anrechnung gebracht werden. Sodann erfolgte ‒ separat ‒ die Anmeldung der Sondervorauszahlung 2021. Bei Letzterer kam es dann sowohl mandanten- als auch beraterseits zu unliebsamen Überraschungen! Sollte die Sondervorauszahlung dann coronabedingt (auf 0 EUR) herabgesetzt werden, gab es eine zweifelhafte Empfehlung der zuständigen Finanzämter. |

     

    Aus Monatszahlern werden Vierteljahreszahler

    Corona führte 2020 landauf, landab zu Umsatzeinbrüchen ‒ und damit zwangsläufig auch zur Absenkung der Umsatzsteuerschuld. Ebenfalls zur Absenkung führte der für das zweite Halbjahr 2020 temporär verminderte Umsatzsteuersatz. Wurden dann zusätzlich auch noch vorsteuerbelastete Investitionen getätigt, sank die Jahres-Umsatzsteuerschuld schnell auf unter 7.500 EUR.

     

    Konsequenz all dessen ist folgendes Anschreiben des Finanzamts: