· Fachbeitrag · Coronakrise
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021: Herabsetzung auf 0 EUR möglich!
| Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer für das Jahr 2021 kann für krisenbetroffene Unternehmen auf Antrag teilweise oder vollständig ‒ auf 0 EUR ‒ herabgesetzt werden. |
Voraussetzung ist, dass
- der Antrag bis zum 31.3.2021 beim Finanzamt eingeht und
- der Unternehmer unter Darlegung seiner Verhältnisse nachweist, dass er unmittelbar und nicht unerheblich von der aktuellen Coronakrise betroffen ist.
Der einfachste und schnellste Weg der Antragstellung zur Herabsetzung besteht in der Übermittlung einer berichtigten Anmeldung via ELSTER (www.elster.de) oder des Papiervordrucks USt 1 H „Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlungen“.
Die Übermittlung einer berichtigten Anmeldung hat keine Auswirkung auf eine gewährte Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV. Diese bleibt unverändert bestehen.
PRAXISTIPP | Diese Information hat die OFD Karlsruhe am 22.1.2021 auf ihrer Homepage als Pressemitteilung veröffentlicht. Da ein derartiges Vorgehen bundesweit abgestimmt ist, sollten Sie entsprechende Hinweise auf den Homepages aller Bundesländer finden. |
Fundstellen
- OFD Karlsruhe, Pressemitteilung vom 22.1.21, iww.de/astw, Abruf-Nr. 220212
- OFD Karlsruhe, Wegweiser ELSTER, Abruf-Nr. 220210
- OFD Karlsruhe, Wegweiser Vordruck USt 1 H, Abruf-Nr. 220211