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  • · Fachbeitrag · Differenzbesteuerung

    Dokumentation des guten Glaubens beim Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen

    von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund

    | Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ermöglicht § 25a UStG einem Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung. Hauptanwendungsfall ist in der Praxis der Handel mit gebrauchten Kfz, die ein Händler zulässigerweise ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer eingekauft hat. Die sich hieraus für den Händler nach der Rechtsprechung des BFH bisher ergebenden Risiken mildert ein neueres EuGH-Urteil merklich ab ( EuGH 18.5.2017, C-624/15 ). |

     

    Hintergrund (§ 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG)

    Voraussetzung für die Differenzbesteuerung ist, dass der Vorlieferer

    • für den Fahrzeugverkauf keine Umsatzsteuer schuldet oder