· Fachbeitrag · Kurz gemeldet
Finanzverwaltung aktuell
Hier einige ausgewählte, interessante Meldungen aus der Finanzverwaltung in Kurzform. |
- BMF-Umfrage zum Verzicht auf die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung in Neugründungsfällen: Seit dem Jahr 2021 müssen Unternehmer im Jahr der Gründung und im Folgejahr ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht mehr zwingend monatlich ans Finanzamt übermitteln. Diese bürokratische Entlastung wurde zunächst zeitlich auf sechs Jahre begrenzt (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz, 22.11.19). Aktuell führt das BMF im Rahmen einer Evaluation eine Umfrage zu dieser Thematik durch. Steuerberater können noch bis zum 15.5.2024 online an dieser Umfrage teilnehmen (www.iww.de/s10770).
- Bestimmung des Leistungsempfängers bei Beistellung bzw. Beiordnung von im Ausland ansässigen Rechtsanwälten durch Gerichte: Wer ist umsatzsteuerlich Leistungsempfänger, wenn ein Gericht einem Verfahrensbeteiligten eine unterstützende Person (z. B. Rechtsanwalt) beistellt bzw. beiordnet und die Tätigkeit vom Gericht entgolten wird? Diese Frage stellt sich meist im Rahmen der Prozess- bzw. Verfahrenskostenbeihilfe. Die Antwort auf diese Frage kommt aktuell vom FinMin Schleswig-Holstein (Kurzinfo USt 1.1.24, VI 3510-S 7100 ‒ 769). Die Tätigkeit der unterstützenden Person richtet sich gleichwohl an den Verfahrensbeteiligten, der somit Leistungsempfänger ist. Insbesondere liegt keine Leistung an das Gericht vor, für die das Gericht im Fall der Ansässigkeit der unterstützenden Person im Ausland Umsatzsteuer nach § 13b UStG abzuführen hätte.
Quelle: ID 50026439