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  • · Fachbeitrag · Rücknahme unter Umständen möglich

    Irrtümlicher Verzicht auf Kleinunternehmerregelung

    Seit 1.1.2025 gelten hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung völlig neue Spielregeln. Eine dieser Spielregeln in § 19 Abs. 3 Satz 1 lautet: „Ein Unternehmer nach Abs. 1 Satz 1 kann bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahrs gegenüber dem Finanzamt „unwiderruflich“ erklären, dass er auf die Anwendung des Abs. 1 verzichtet.“

     

    Doch was passiert, wenn ein bisher als Kleinunternehmer nach § 19 UStG erfasster Unternehmer den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung irrtümlich erklärt hat? Ist er dann für die nächsten fünf Jahre ohne Wenn und Aber an diesen Verzicht gebunden (§ 19 Abs. 3 Satz 3 UStG)? Nach Ansicht vieler Finanzämter lautet die Antwort auf die Frage „Ja“.

     

    Rücknahme ausnahmsweise möglich

    Einer internen Verfügung kann aber entnommen werden, dass der irrtümliche Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nicht unwiderruflich ist, so wie sich nach dem Gesetzeswortlaut vermuten lässt. Die Rücknahme dieses irrtümlichen Verzichts soll danach unter folgenden Voraussetzungen von den Finanzämtern akzeptiert werden:

     

    • Es muss plausibel nachgewiesen werden, dass der Unternehmer keinen Verzicht der Kleinunternehmerregelung aussprechen wollte. Dafür spricht, dass sich der Unternehmer im Geschäftsverkehr nachweislich weiterhin wie ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG verhalten hat, also seine Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis erstellt hat.
    • Die Rücknahme des irrtümlichen Verzichts auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird unverzüglich, ohne schuldhaftes Verzögern, gegenüber dem Finanzamt erklärt.

     

    Beachten Sie | Unverzüglich bedeutet, dass die Rücknahme spätestens bis zum Eintreten der formellen Bestandskraft (= Ablauf der Einspruchsfrist) des ersten Schätzungsbescheids der Umsatzsteuer-Voranmeldung gegenüber dem Finanzamt zu erklären ist.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2025 | Seite 373 | ID 50382372

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