· Fachbeitrag · Steuerliche Hilfe für die Gastronomie
Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt abgesenkt
Der Bundesrat hat am 7.10.2022 zahlreichen Änderungen bei den sogenannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte die Änderungen am 22.9.2022 beschlossen, um u. a. die Gastronomie und die mittelständischen Brauereien zu entlasten. |
Primäres Ziel ist die Unterstützung der Gastronomie
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke.
Eigentlich wäre die in der Coronapandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie zum 31.12.2022 ausgelaufen. Nunmehr sollen auch die Folgen der gestiegenen Energiepreise abgemildert werden.
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