· Fachbeitrag · Tipps rund um die Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 ‒ Nachtrag zu den Vordruckmustern
Mit Schreiben vom 23.12.2021 hat das BMF die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 neu bekannt gegeben. |
Mit Art. 1 Nr. 5 i. V. m. Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht vom 21.12.2021 hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2022 in § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG jeweils die Angabe „10,7 %“ durch die Angabe „9,5 %“ ersetzt. Der neue Wert ist von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in den Zeilen 24 (Kennzahlen 76 u. 80) des Vordruckmusters USt 1 A zu berücksichtigen. Das Vordruckmuster USt 1 E wurde entsprechend wie folgt angepasst:
„Bei den in Zeile 24 bezeichneten Umsätzen, für die eine Steuer zu entrichten ist, sind die anzuwendenden Durchschnittssätze um die Sätze für pauschalierte Vorsteuerbeträge zu vermindern. Für nach dem 31.12.2021 ausgeführte Umsätze ergibt sich eine Steuer von 9,5 % der Bemessungsgrundlage.“
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