· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Antworten auf Praxisfragen zum Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen
Obwohl die Neuregelung zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bereits mehr als ein halbes Jahr gelten, bestehen in vielen Bereichen immer noch steuerliche Unsicherheiten. Eine interne Verfügung der Finanzverwaltung beantwortet diese Praxisfragen nun. |
FRAGE 1: Wie wird die 30-kWp-Grenze von der Finanzverwaltung überprüft? Einheitsbezogen oder durch Addierung bei mehreren Anlagen?
Antwort: Bei Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung von 30 kWp gilt eine Vermutungsregelung, nach der die gesetzlichen Voraussetzungen für den Nullsteuersatz als erfüllt gelten (A 12.18 Abs. 5 und 6 UStAE). Doch auch Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung von über 30 kWp können zum Nullsteuersatz geliefert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Satz 1 UStG erfüllt sind. Hierzu gehört vor allem das Vorliegen eines begünstigten Gebäudes, wie z. B. eines Wohngebäudes.
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