· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
E-Bikes vom Arbeitgeber
Bereits mit Verfügung vom 22.5.2017 hatte sich das BayLfSt umfassend zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung der vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassenen (Elektro-)Fahrräder sowie deren Übereignung positioniert. Unter dem 19.11.2021 wurden die Ausführungen zu den Umsatzsteuerfolgen umfassend überarbeitet. |
Überlassung eines Dienst-(Elektro-)Fahrrads
Überlassung resultiert aus Arbeitsvertrag ‒ Tz. 2.1.2 der Verfügung
Das FG Saarland hatte mit Beschluss vom 18.3.2019 (1 K 1208/16) dem EuGH zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, wie Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL vor dem Hintergrund der Überlassung von Firmenfahrzeugen auszulegen sei.
Der EuGH stufte mit Urteil vom 20.1.2021 (C-288/19, QM) die Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer abweichend von den u. g. umsatzsteuerlichen Grundsätzen als unentgeltliche Überlassung des Unternehmers an sein Personal ein. Nachdem der EuGH über die Vorlage entschieden hatte, nahm das FG Saarland das Verfahren unter dem Geschäftszeichen 1 K 1034/21 wieder auf und entschied anhand der vom EuGH dargelegten Rechtsgrundsätze. Die bisherige Rechtsprechung des BFH hält das FG aufgrund der EuGH-Rechtsprechung für nicht mehr haltbar. Gegen den Gerichtsbescheid des FG vom 29.7.2021 wurde Revision eingelegt (BFH V R 25/21).
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