· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Elektronische Marktplätze: Vertragsverletzungsverfahren eröffnet
| Im Rahmen ihrer monatlichen Diskussionen zu Verletzungen, später oder falscher Umsetzung von EU-Recht durch die EU-Staaten hat die Europäische Kommission am 10.10.2019 fünf Entscheidungen zu Deutschland bekanntgegeben. Unter anderem fordert die Kommission die Bundesrepublik Deutschland auf, jüngst beschlossene Gesetzesänderungen zu widerrufen, die zulasten europäischer Unternehmen gehen, die online Waren an deutsche Verbraucher verkaufen. |
Seit dem 1.10.2019 haftet gemäß dem deutschen Recht ein Marktplatz gesamtschuldnerisch für die Mehrwertsteuer auf Waren, die von europäischen Unternehmen über die Plattform verkauft werden, wenn sie von Deutschland aus verbracht oder dorthin geliefert werden.
Der Marktplatz kann die Haftung nur dann vermeiden, wenn er eine Bescheinigung auf Papier vorlegen kann, die dem auf seiner Plattform tätigen Verkäufer von der deutschen Steuerbehörde ausgestellt wurde.
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