10.06.2020 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Ertrag- und Umsatzbesteuerung der jPöR
| Die öffentliche Hand wird neben der unerlässlichen Bewältigung ihrer hoheitlichen Aufgaben immer öfter und in vielfältiger Weise auch wirtschaftlich tätig. Betätigt sich die öffentliche Hand privatwirtschaftlich, tritt sie – gewollt oder ungewollt – in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen, die der regulären Besteuerung unterliegen. Um insoweit Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, muss auch die öffentliche Hand mit ihrer wirtschaftlichen Betätigung grundsätzlich der Ertrags- und Umsatzbesteuerung unterworfen werden. Die Broschüre des BayLfSt soll Bediensteten von jPöR einen schnellen Überblick darüber geben, wann die öffentliche Hand der Besteuerung unterliegt und welche Pflichten in der Folge erfüllt werden müssen. Sie soll dazu beitragen, ein Problembewusstsein hinsichtlich steuerrechtlicher Fragen zu schaffen und zu fördern. |
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