10.06.2020 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Ertrag- und Umsatzbesteuerung der jPöR
| Die öffentliche Hand wird neben der unerlässlichen Bewältigung ihrer hoheitlichen Aufgaben immer öfter und in vielfältiger Weise auch wirtschaftlich tätig. Betätigt sich die öffentliche Hand privatwirtschaftlich, tritt sie – gewollt oder ungewollt – in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen, die der regulären Besteuerung unterliegen. Um insoweit Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, muss auch die öffentliche Hand mit ihrer wirtschaftlichen Betätigung grundsätzlich der Ertrags- und Umsatzbesteuerung unterworfen werden. Die Broschüre des BayLfSt soll Bediensteten von jPöR einen schnellen Überblick darüber geben, wann die öffentliche Hand der Besteuerung unterliegt und welche Pflichten in der Folge erfüllt werden müssen. Sie soll dazu beitragen, ein Problembewusstsein hinsichtlich steuerrechtlicher Fragen zu schaffen und zu fördern. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig