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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Erzeugerorganisationen und Betriebsfonds im Rahmen der GMO für Obst und Gemüse

    Das LfSt Niedersachsen positioniert sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Erzeugerorganisationen und Betriebsfonds im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Obst und Gemüse.

     

    Erzeugerorganisation

    Eine Erzeugerorganisation im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse ist eine Vermarktungsgesellschaft in der Rechtsform einer Genossenschaft oder GmbH. Sie erwirbt die gesamte Obst- und Gemüseproduktion der in ihr zusammengeschlossenen Erzeuger (Mitglieder) gegen Entgelt und veräußert diese Ware entgeltlich an Dritte. Sie ist damit Unternehmerin. Einen ideellen Bereich, in dem die Erzeugerorganisation für die allgemeinen Belange ihrer Mitglieder tätig wird, gibt es regelmäßig nicht.

     

    Betriebsfonds

    Eine anerkannte Erzeugerorganisation (Art. 152 der Verordnung [EU] Nr. 1308/2013, ABl. 2013 L 347, 20.12.2013, S. 671 bis 854) kann Betriebsfonds einrichten (Art. 32 der vorgenannten Verordnung). Ein Betriebsfonds wird mit finanziellen Mitteln gespeist, die im Rahmen eines genehmigten operationellen Programms zu verwenden sind. Operationelle Programme können sein: