· Nachricht · Umsatzsteuer
Fristverlängerung für Kfz-Garantiezusagen
| Mit Schreiben vom 11.5.21 hat sich das BMF zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der Garantiezusagen von Kfz-Händlern neu positioniert (AStW 7/2021, 479).Die Interessenverbände der Kfz-Branche und Versicherer laufen zu Recht Sturm! Als ersten Schritt in die richtige Richtung hat das BMF die ursprünglich bis zum 30.6.21 gesetzte Umsetzungsfrist nunmehr bis zum 31.12.21 verlängert (BMF 18.6.21, III C 3 ‒ S 7163/19/10001 :001, 2021/0533686). |
Für die Kfz-Branche bleibt zu hoffen, dass das BMF seine Rechtsauffassung noch einmal überdenkt. Angesichts der dargestellten und in ihrer Tragweite möglicherweise zunächst nicht erfassten Konsequenzen sollte die nunmehr gewonnene Zeit genutzt werden, um unter Beteiligung der betroffenen Kreise und damit der Interessenverbände eine den Bedürfnissen der Betriebe und ihrer Kunden entsprechende und vor allem auch praktisch umsetzbare Lösung zu erarbeiten.