· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Hochschulkooperationen und andere Leistungen der öffentlichen Hand
Das BMF hat sich auf Betreiben der Kultusministerkonferenz zur Umsatzbesteuerung der Hochschulen unter der Rechtslage des § 2b UStG positioniert. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen stellt die Rechtsauffassung des BMF vor (LfSt Niedersachsen 27.1.21, S 7106-341-St 171). Zur Umsatzbesteuerung der Hochschulen unter der Rechtslage des § 2b UStG ist die Kultusministerkonferenz (KMK) mit mehreren Schreiben an die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder herangetreten. |
In seinem Antwortschreiben geht das BMF insbesondere auf folgende Themen ein:
Hochschulkooperationen
Staatliche Hochschulen arbeiten bei ihren Forschungsvorhaben und Lehrangeboten oftmals mit anderen Hochschulen, öffentlichen Einrichtungen, privatrechtlichen Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der Privatwirtschaft zusammen. Kommt es hierbei zu einem Austausch von Leistungen, so ist die Unternehmereigenschaft der staatlichen Hochschule nur dann ausnahmsweise nach § 2b UStG eingeschränkt, wenn
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