· Nachricht · Umsatzsteuer
Kurz-Info zur befristeten Umsatzsteuersenkung
| In einer Kurzinfo fasst das Bayerische Landesamt für Steuern die wichtigsten Regelungen zusammen, die Unternehmer und Steuerberater aufgrund der zeitlich vom 1.7. bis 31.12.2020 beschränkten Mehrwertsteuersenkung beachten sollten. |
Fundstelle
- LfSt Bayern, Kurzinfo v. 1.7.20, 7030.1.1-2, www.iww.de/s3954
Quelle: Ausgabe 09 / 2020 | Seite 693 | ID 46757259