· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Neue Mandanten-Information zum Erwerb eines neuen Privat-Pkw im EU-Ausland
von Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
Die Besteuerung des Kfz-Handels folgt grundsätzlich den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuerrechts. Besonderes gilt aber z. B. für den Erwerb eines neuen Privat-Pkw aus dem EU-Ausland. Während EU-Umsätze an Privatpersonen ‒ abgesehen von den Besonderheiten des Fernverkaufs (§ 3c UStG) ‒ grundsätzlich nach dem Ursprungslandprinzip besteuert werden, gilt für die Besteuerung der Umsätze mit Neufahrzeugen das Bestimmungslandprinzip (§ 1b UStG). Der private Käufer ist in der Pflicht und muss dazu in Deutschland eine Steuererklärung abgeben (§§ 16, 18 UStG). Eine Darstellung des Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt, Privater Autokauf im EU-Ausland, www.lfst.bayern.de) bildet die Basis für die von uns hierzu neu entwickelte Mandanten-Information. |
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Der Kauf ist ein sogenannter „innergemeinschaftlicher Erwerb eines neuen Fahrzeugs“, wenn das neue Fahrzeug bei der entgeltlichen Lieferung an den Käufer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in das Inland gelangt.
Der Kauf unterliegt damit in der Bundesrepublik Deutschland der Umsatzsteuer, im Herkunftsland ist er dagegen steuerfrei. Für den umgekehrten Fall (Kauf in Deutschland) gelten in den anderen EU-Mitgliedstaaten entsprechende Regelungen. Für die Steuerpflicht kommt es nicht darauf an, wie das Fahrzeug in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, z. B. ob der Verkäufer es liefert oder der Käufer es abholt.
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