· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Neuregelung der Umsatzbesteuerung: Kommunen sollen mehr Zeit bekommen
| Hessen setzt sich dafür ein, dass Kommunen mehr Zeit bekommen, um ihre Fragen zur neuen Umsatzsteuer zu klären. Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer erklärte dazu Folgendes: „Die Neuregelung in § 2b des Umsatzsteuergesetzes wirft viele Fragen in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen auf. Deshalb befürwortet Hessen grundsätzlich die Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2022, damit den Kommunen die Aufarbeitung und rechtssichere Beurteilung der betroffenen Sachverhalte erleichtert wird“. Danach ist es der öffentlichen Hand und ihren Unternehmen also nicht zuzumuten, die seit Ende 2015 bekannte Neuregelung in § 2b UStG bis Anfang 2021 umzusetzen. |
Neuregelung bringt grundlegende Veränderungen
Schäfer erläuterte: „Die Neuregelung in § 2b UStG bringt für jede Kommune viele, oft grundlegende Veränderungen mit sich. Auch kleinere Verwaltungseinheiten können stark gefordert werden. Es muss allen Kommunen ermöglicht werden, den Umstellungsprozess mit der gebotenen Sorgfalt zu bewältigen. Deshalb unterstützt die Landesregierung grundsätzlich die Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2022, sofern sich dies mit den europarechtlichen Vorgaben vereinbaren lässt.“ Eine entsprechende Prüfung habe Hessen beim Bundesfinanzministerium angeregt, fügte der Minister hinzu.
Hintergrund
Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird neu geregelt. Vereinfacht ausgedrückt wird es darauf ankommen, welche Handlungsform ergriffen wird. Künftig wird die öffentliche Hand wie eine Unternehmerin behandelt, wenn sie in privatrechtlicher Form handelt, z. B. (zivilrechtliche) Verträge abschließt.
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