· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Rechtsfolgen bei Beendigung der Organschaft
| Die OFD Niedersachsen nimmt ausführlich Stellung zu den umsatzsteuerlichen Folgen der Liquidation, der Vermögenslosigkeit und der Insolvenz von Organträger oder Organgesellschaft. |
Ende der Organschaft
Eine Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Unter den Voraussetzungen des Abschn. 2.8 Abs. 5a UStAE kann auch eine Personengesellschaft als Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein.
Die Organschaft endet zu dem Zeitpunkt, zu dem eine der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht mehr erfüllt ist. Das ist z.B. der Fall, wenn
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