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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Schulen und Kitas: Umsatzsteuerliche Behandlung von Verpflegungsleistungen

    | Die Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten unterliegen je nach Organisationsform der Befreiung von der Umsatzsteuer oder dem ermäßigten bzw. dem allgemeinen Umsatzsteuersatz. Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) gibt einen Überblick über die verschiedenen Begünstigungsformen. |

     

    Umsatzsteuerbefreiungen

    Werden Verpflegungsleistungen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder bestimmte andere anerkannte Einrichtungen erbracht, kommt die Befreiung von der Umsatzsteuer in Betracht. Kommt eine Umsatz-steuerbefreiung zur Anwendung, entsteht folglich keine Umsatzsteuer auf die erbrachten Leistungen.

     

    PRAXISTIPP | Gleichzeitig ist der Vorsteuerabzug aus den Leistungsbezügen z. B. für

    • Lebensmittel,
    • Geschirr,
    • Mobiliar

    ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG).