· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr unter Anwendung eines Doppelverkaufssystems
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund
| Das Bayerische Landesamt für Steuern analysiert mit dem Doppelverkaufssystem eine für den nichtkommerziellen Reiseverkehr typische Gestaltungsform. |
Erwirbt ein ausländischer Abnehmer Waren zu nichtunternehmerischen Zwecken und verbringt diese im persönlichen Reisegepäck in das Drittland, ist die Lieferung dieser Waren unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3a UStG nach § 4 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit (nichtkommerzieller Reiseverkehr). Bei Lieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr wird auch ein sogenanntes „Doppelverkaufssystem“ angewendet.
Was ist ein Doppelverkaufssystem?
Bei dem „Doppelverkaufssystem“ handelt es sich um ein Verfahren, das
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