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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsätze in Kindertageseinrichtungen und Schulen

    Das LfSt Bayern hat sich zur Besteuerung von in Kindertageseinrichtungen und Schulen erzielten Umsätzen im zeitlichen Anwendungsbereich von § 2b UStG positioniert.

     

    Allgemeine Problematik

    In Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen werden durch Elternbeiräte, Schülermitverwaltungen, Schulfirmen, Schülerfirmen und Fördervereine vielfältige Umsätze erzielt. Hierbei sind im Wesentlichen zwei Fragen zu klären:

     

    • Wem sind die Umsätze zuzurechnen?