· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsätze in Kindertageseinrichtungen und Schulen
Das LfSt Bayern hat sich zur Besteuerung von in Kindertageseinrichtungen und Schulen erzielten Umsätzen im zeitlichen Anwendungsbereich von § 2b UStG positioniert. |
Allgemeine Problematik
In Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen werden durch Elternbeiräte, Schülermitverwaltungen, Schulfirmen, Schülerfirmen und Fördervereine vielfältige Umsätze erzielt. Hierbei sind im Wesentlichen zwei Fragen zu klären:
- Wem sind die Umsätze zuzurechnen?
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