· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024
Mit Schreiben vom 1.11.2023 hat das BMF die Vordruckmuster für Voranmeldungszeiträume ab Januar 2024 eingeführt. |
Übersicht
- Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 (Vordruck „USt 1 A“)
- Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2024 (Vordruck „USt 1 H“)
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