13.06.2017 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerbefreiung von Privatlehrern: FG Niedersachsen definiert „Privatlehrer“
| Leistungen eines Privatlehrers sind von der Umsatzsteuer befreit. Ein selbstständiger Lehrer erfüllt die Kriterien als Privatlehrer aber nicht, wenn er ausschließlich bei Lehrveranstaltungen tätig wird, die von seinen Auftraggebern angeboten werden. In dem Fall sind seine Leistungen und Honorare umsatzsteuerpflichtig. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig