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  • 13.06.2017 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerbefreiung von Privatlehrern: FG Niedersachsen definiert „Privatlehrer“

    | Leistungen eines Privatlehrers sind von der Umsatzsteuer befreit. Ein selbstständiger Lehrer erfüllt die Kriterien als Privatlehrer aber nicht, wenn er ausschließlich bei Lehrveranstaltungen tätig wird, die von seinen Auftraggebern angeboten werden. In dem Fall sind seine Leistungen und Honorare umsatzsteuerpflichtig. |