· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuererklärung 2021
| Mit Schreiben vom 22.12.2020 hat das BMF die Vordruckmuster für die Umsatzsteuererklärung 2021 eingeführt. |
Übersicht / |
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1. Was es für 2021 Neues zu beachten gilt
1.1 Steuerschuld für Telekommunikationsleistungen
Durch Art. 12 Nr. 4 i. V. m. Art. 50 Abs. 4 des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (JStG 2020) wird mit Wirkung zum 1.1.2021 die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) erweitert.
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