· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuererklärung 2023
Mit Schreiben vom 21.12.2022 hat das BMF die Vordruckmuster für die Umsatzsteuererklärung 2022 eingeführt. |
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Was es für 2023 Neues zu beachten gilt
Lieferung und Installation von Solarmodulen etc.
Durch Art. 16 Nr. 5 i. V. m. Art. 43 Abs. 6 des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022 (BGBl I 22, 2294) wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 in § 12 Abs. 3 UStG ein Nullsteuersatz auf die Lieferungen, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von bestimmten Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, eingeführt.
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