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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerliche Behandlung beim Legen von Hauswasseranschlüssen

    | Das BMF hat sich ausführlich zur umsatzsteuerlichen Behandlung beim Legen von Hauswasseranschlüssen geäußert. Grundsatz: Es darf der ermäßigte Umsatzsteuersatz ausgewiesen werden, selbst wenn die Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert. Besonderheit: Für vor dem 1.1.2021 ausgeführte Leistungen wird es ‒ auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers ‒ nicht beanstandet, wenn sich der leistende Unternehmer auf die entgegenstehenden Regelungen des BMF-Schreibens vom 7.4.2009, BStBl I S. 531 beruft. |

     

    Fundstelle

    Quelle: ID 47268248