· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerliche Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen
Mit Schreiben vom 1.10.2021 hat das BMF Stellung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen und bei unlauteren Wettbewerbshandlungen genommen. |
Das FinMin Schleswig-Holstein weist in diesem Zusammenhang auf folgende Besonderheit hin:
In Fällen, in denen von der im BMF-Schreiben vom 1.10.2021 enthaltenen Nichtbeanstandungsregelung Gebrauch gemacht worden ist und die Abmahnleistungen als echter Schadenersatz nicht der Besteuerung unterworfen wurden, ist ein Vorsteuerabzug für die Rechtsanwaltsleistung beim Abmahnenden nicht zu versagen, soweit dessen wirtschaftliche Gesamttätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Fundstelle
- BMF 1.10.21, III C 2 ‒ S 7100/19/10001 :006, iww.de/astw, Abruf-Nr. 237636
- FinMin Schleswig-Holstein 22.6.23, Kurzinformation
Quelle: Ausgabe 11 / 2023 | Seite 764 | ID 49734477