· Nachricht · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen des Gerüstbauerhandwerks
| Aufgrund der zeitlich beschränkten Mehrwertsteuerreform zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020 stellte sich die Frage, wann Leistungen im Gerüstbauerhandwerk als ausgeführt gelten. |
In einer aktuellen Verfügung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein wird dazu Folgendes ausgeführt: Bei Zurverfügungstellung eines fachmännisch montierten Gerüsts erbringt ein Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht eine einheitliche sonstige Leistung. Liegen keine Teilleistungen vor, wird die gesamte Leistung mit Abschluss der Demontage des Gerüsts erbracht.
Fundstelle
- Fin Min Schleswig-Holstein, Kurzinfo vom 2.9.20, VI 3510 ‒ S 7100 ‒ 758
Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 115 | ID 47057608