· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der BahnCard 25/50 und der BahnCard 100
| Der Verkauf der BahnCards unterliegt als Leistung zur Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. |
Durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde der Steuersatz für jegliche Beförderung von Personen im innerdeutschen Schienenbahnverkehr auf 7 % abgesenkt (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG). Nach einer Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der BahnCard Folgendes:
Abweichend von der bisherigen Behandlung ‒ als mit dem Regelsteuersatz zu besteuernde Leistung eigener Art ‒ gehören Zahlungen
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