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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Pharmarabatten (1)

    | Rabatte, die Pharmaunternehmen für die Lieferung von Arzneimitteln gewähren müssen, mindern die Umsatzsteuerschuld der Pharmaunternehmen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine Lieferung für gesetzlich oder privat krankenversicherte Personen handelt. |

     

    Hintergrund

    Die Klägerin (K) ist ein pharmazeutisches Unternehmen, das Arzneimittel herstellt und diese umsatzsteuerpflichtig über Großhändler an Apotheken liefert. Dabei ist zu unterscheiden:

     

    • Variante 1: Die Apotheken geben die Arzneimittel an gesetzlich Krankenversicherte ab. Die Arzneimittel werden an die Krankenkassen geliefert und von diesen den Versicherten zur Verfügung gestellt. Die Apotheken gewähren den Krankenkassen einen Abschlag auf den Arzneimittelpreis. K wiederum muss den Apotheken den Abschlag nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften erstatten. Die Finanzverwaltung behandelt den Abschlag umsatzsteuerrechtlich als Entgeltminderung. Dies führt zu einer Minderung der von K geschuldeten Umsatzsteuer.