· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umweltbonus und Innovationsprämie erfordern besondere Rechnungsstellung bei E-Fahrzeugen
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
Die Förderung von E-Autos ist abhängig von einer besonderen Rechnungsstellung. Es gilt, sowohl den Anforderungen des Umsatz-steuergesetzes als auch denen des Umweltbonus zu genügen. Die OFD Frankfurt hat dazu bereits im Jahr 2017 Stellung genommen (AStW, Nachricht vom 8.3.17, ID 44566595). Zwischenzeitlich haben sich Förderbeträge und -fristen sowie die Anforderungen der Verwaltung an die Antragstellung geändert. |
Fördersätze
Mit der Innovationsprämie wurde der Bundesanteil an der Förderung verdoppelt (Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ‒ FörderRL ‒ vom 21.10.20, www.iww.de/s5623).
Davon profitieren folgende Elektrofahrzeuge:
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