· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
VG Wort: Ausschüttung 2020 an rund 117.000 Autoren und 1.600 Verlage
| Der EuGH hat in seiner Entscheidung „SAWP“ entschieden, dass in Polen bestimmte Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften an Urheber nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Aufgrund möglicher Folgewirkungen dieser Entscheidung auf die Rechtslage in Deutschland hat auch der deutsche Gesetzgeber auf diese Entscheidung reagiert und das Umsatzsteuergesetz mit Wirkung zum 1.1.2019 angepasst. Demnach unterliegen die gesetzlichen Vergütungsansprüche nach §§ 27, 54, 54a und 54c UrhG auf urheberrechtlich geschützte Werke nicht der Umsatzsteuer, weil die Inhaber dieser Rechte insoweit keine Dienstleistung i. S. d. Umsatzsteuerrechts erbringen. |
Ausschüttungen, die auf den gesetzlichen Vergütungsansprüchen nach §§ 27, 54, 54a und 54c UrhG beruhen, sind bei der VG WORT u. a. den folgenden Sparten zugeordnet: Bibliothekstantiemen öffentliche Bibliotheken (Belletristik, Sachliteratur, Kinder- und Jugendliteratur), METIS, wissenschaftliche Fachzeitschriften, wissenschaftliche Fachbücher, Presse Repro, Tonträger.
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