· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Zweifelsfragen zu Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
| Das Bayerische Landesamt für Steuern positioniert sich zum hoheitlichen Hilfsgeschäft und damit vergleichbaren Geschäften. |
1. Allgemeines
In Rz. 20 des BMF-Schreibens vom 16.12.2016 ist geregelt, dass Hilfsgeschäfte und vergleichbare Geschäfte, die der Betrieb des nichtunternehmerischen Bereichs bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) mit sich bringt, auch dann nicht nachhaltig und somit nicht steuerbar sind, wenn sie wiederholt oder mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeführt werden.
Mit Schreiben vom 9.7.2020, welches Eingang in Abschn. 2b.1 Abs. 9 UStAE gefunden hat, hat das BMF seine Aussagen nochmals präzisiert und eine „Grundsatz-Ausnahme-Regelung“ geschaffen.
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