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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuerbemessungsgrundlage

    Lieferung von Sachprämien als Gegenleistung für die Anwerbung neuer Kunden

    von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund

    | Das LfSt Niedersachsen positioniert sich zu den umsatzsteuerlichen Folgen der Anwerbung von Neukunden gegen Sachprämien. |

     

    Erhalten Abonnenten von Zeitungen, Büchern oder anderen Leistungen für die Anwerbung neuer Kunden Sachprämien, liegt ein tauschähnlicher Umsatz i. S. d. § 3 Abs. 12 S. 2 UStG vor. Der Unternehmer, z. B. Verlag, erhält für die Lieferung der Sachprämie die Werbeleistung des Altkunden, die in der Vermittlung eines Neukunden besteht (vgl. Abschn. 3.3 Abs. 20, 3. Spiegelstrich, UStAE).

     

    Beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen gilt grundsätzlich der (subjektive) Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Subjektiver Wert ist derjenige, den der Leistungsempfänger der Leistung beimisst, die er sich verschaffen will und deren Wert dem Betrag entspricht, den er zu diesem Zweck aufzuwenden bereit ist (vgl. Abschn. 10.5 Abs. 1 UStAE).