11.04.2017 · Fachbeitrag · Umsatzsteuerdurchführungsverordnung
Vorsteuervergütungsanträge für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind
| Nachdem Unternehmer, die nicht im Unionsgebiet ansässig sind, seit dem 1.7.2016 Vorsteuervergütungsanträge gem. § 61a UStDV grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln haben, hat der BMF mit Schreiben vom 21.3.2017 in Abschnitt 18.14 Abs. 2 UStAE eine Härteklausel eingefügt. |
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